Jugendschutzprädikat

Einladung zum Onlinemeeting mit den DTV-Jugendschutzbeauftragten

Am Dienstag, den 18. November 2025 um 19:00 Uhr findet ein Onlinemeeting mit den Jugendschutzbeauftragten des Deutschen Tanzsportverbands (DTV) statt.

Im Mittelpunkt steht die Vorstellung des Jugendschutzprädikats – ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes im Tanzsport. Dabei wird erläutert, was hinter dem Prädikat steckt, welche Anforderungen es gibt und wie es beantragt werden kann.

Natürlich bleibt auch genügend Zeit, um Fragen zu stellen und sich mit den Ansprechpartner*innen auszutauschen.

👉 Die Teilnahme ist kostenlos und steht allen Interessierten offen.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme!

Hier könnt ihr euch anmelden.

Auflistung Prädikatsträger seit Zeitraum 2024/ 2025

DTV-Jugendschutzprädikat

Logo DTV-Jugendschutzprädikat

Kinder- und Jugendschutz wird im Deutschen Tanzsportverband groß geschrieben. Der DTV-Jugendausschuss hat es sich auf die Fahne geschrieben, verstärkt auf das Thema aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund haben sich die Jugendsprecher, Jugendwarte und Jugendschutzbeauftragte in den letzten Jahren intensiv mit dem Kinder- und Jugendschutz befasst und das Konzept des Jugendschutzprädikats entwickelt.
Das Prädikat wird für einen Zeitraum von zwei Jahren verliehen. Die verliehene Plakette signalisiert Vereins- oder Verbandsmitgliedern sowie Außenstehenden, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz in diesem Verein oder Verband sowohl ernst genommen wird, als auch diesem aktiv nachgegangen wird. Das Prädikat kann das Engagement des Vereins und des Verbands in die Öffentlichkeit tragen und somit für Werbezwecke genutzt werden. Hierbei können sich Vereine flexibel über das ganze Jahr bewerben, um möglichst jederzeit die Chance einer Erwerbung zu ermöglichen. Eine Verlängerung des Zertifikats ist ebenfalls möglich. 

Die Bewerbungen sind an die DTV-Geschäftsstelle zu senden:
Deutscher Tanzsportverband e.V.
z.Hd. Malin Krohn 
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

Eine Kommission entscheidet darüber, welche Vereine und Verbände mit dem Prädikat ausgezeichnet werden. Die Auszeichnungen erfolgen in geraden Jahren auf der Jugendvollversammlung der DTSJ und in ungeraden Jahren durch den jeweiligen LTV.

Einzureichende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Anlage: Alle zusätzlichen Nachweise, Nachweisfotos, etc. (siehe Kriterienkatalog)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Landesjugendwarte oder an die Mitglieder des DTV-Jugendausschusses.