Hier findet ihr Informationen zu speziellen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter, Trainer und Ehrenamtliche, die sich mit Jugendlichen beschäftigen.
MOVE & LEARN - Das neue Kindertanzseminar

Unsere beliebten Kindertanzseminare gehen in eine neue Runde – unter dem neuen Namen MOVE & LEARN!
Das bewährte Konzept wurde neu aufbereitet und weiterentwickelt, um Theorie und Praxis noch enger miteinander zu verknüpfen.
Erster Termin:
📅 11. Oktober 2025
🕙 10:00 – 16:00 Uhr
📍 TC Ludwigsburg, Erlenweg 1, 71638 Ludwigsburg
Thema: Solo Tanzen
Referentin: Dagmar Beck
Was dich erwartet:
Zunächst vermittelt unsere erfahrene Referentin fundiertes theoretisches Wissen – im Anschluss hast du die Möglichkeit, das Gelernte direkt gemeinsam mit den Tänzer*innen in die Praxis umzusetzen.
💡 Für alle Lizenzträger (Trainer C/B, Übungsleiter) ist die fachliche Anerkennung von 6 Lerneinheiten (LE) möglich.
📩 Hier anmelden
Ehrenamtliche

Die JugendleiterIn-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Die Juleica bürgt für Qualität: JedeR Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 40 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die BetreuerInnen die Juleica besitzen.
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,
wenn sie
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
Sie erhalten die Juleica über Ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt. Bitte beachten Sie, dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen geben kann.
Weitere Informationen: www.juleica.de