Allgemeine Informationen zum DTSA
Der Deutsche Tanzsportverband verleiht für tanzsportliche Leistungen das Deutsche Tanzsport-Abzeichen. Für das DTSA gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für das vom DOSB verliehene Deutsche Sportabzeichen. Es ist die offizielle Auszeichnung des DTV für gutes Tanzen und körperliche Fitness. Zwischen 18.000 und 20.000 Tänzerinnen und Tänzer erwerben jährlich das DTSA – zum ersten oder wiederholten Mal.
Verliehen wird das Abzeichen in Bronze, Silber, Gold und Brillant - und als Gold oder Brillant mit Zahl nach 5, 10, 15, 20, ... Abnahmen.
Grundsätzlich wird die aufsteigende Reihenfolge mit steigenden Leistungsanforderungen empfohlen - im Schulsportbereich muss die Reihenfolge eingehalten werden.
Die Tänze des DTSA:
Nahezu alle bekannten Tänze (Standardtänze, Lateintänze, Tango Argentino, Discofox, Hiphop, Videoclip, Steptanz, Orientalischer Tanz, JMD, Rollstuhltanz, ...) oder Tanz- und Bewegungsformen mit und ohne eigenem Fachverband im DTV sind für DTSA-Abnahmen zugelassen bzw. können in Absprache mit dem DTV-Beauftragten für das DTSA in das Programm aufgenommen werden.
Getanzt werden müssen:
für das Abzeichen in Bronze: 3 Tänze,
für das Abzeichen in Silber: 4 Tänze,
für die Abzeichen in Gold: 5 Tänze.
für die Abzeichen in Brillant: 6 Tänze.
Weitere Informationen zum DTSA erhalten Sie von den DTSA-Beauftragten des DTV und der Landesverbände.
DTSA für Kinder: das Tanzsternchen
Seit 2011 sind beim Deutschen Tanzsportabzeichen (DTSA) Abnahmen speziell für Kinder bis 8 Jahren möglich. Die Anforderungen sind kindergerecht und als Einstieg in diesem frühen Alter gut geeignet. Es gibt dafür separate kindergerechte Urkunden und Buttons mit dem Tanzsternchen. In den Ländern wurden im Einführungsjahr durchweg positive Erfahrungen gesammelt.
Alle Regelungen zum kleinen und großen Tanzsternchen sind - wie alles andere rund um das DTSA - in den DTSA-Verleihungsbedingungen zu finden, siehe Materialien.
Abnahme durch Krankenkassen anerkannt
Die Bonushefte der Krankenkassen können nach erfolgreicher Abnahme des DTSA unter der Rubrik "Sportabzeichen" abgestempelt werden!