Rechtlicher Hinweis für Fotogragen
Widerruf der Video-/Fotolizenz im Falle von Diskreditierungen
Der Deutsche Tanzsportverband behält sich das Recht vor, die für die Akkreditierung von Foto- und Videografen erteilte Lizenz jederzeit zu widerrufen, wenn Personen – insbesondere Kinder und Jugendliche als besonders Schutzbedürftige – durch die erstellten Videos, Fotografien, deren Ablichtung, Veröffentlichung, Weiterverkauf oder sonstige Nutzung in ihrer Würde, ihrem Ansehen oder ihrem persönlichen und sozialen Umfeld diskreditiert oder in unangemessener Weise dargestellt werden.
Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, auf eine entsprechende Aufforderung des Deutschen Tanzsportverbandes hin die Nutzung und Verbreitung der betroffenen Videos/Bilder unverzüglich einzustellen und, sofern technisch und rechtlich möglich, bereits veröffentlichte Videos/Bilder zurückzuziehen. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs der Foto-/Videolizenz ist eine erneute Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung der betroffenen Videos/Fotografien ausdrücklich untersagt.
Sollte der Videograf/Fotograf dieser Anweisung nicht ordnungsgemäß nachkommen oder den Widerrufsgründen anderweitig nicht entsprechen, behält sich der Deutsche Tanzsportverband das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dazu gehören insbesondere auch rechtliche Schritte, die der Durchsetzung der Interessen des Deutschen Tanzsportverbandes sowie dem Schutz der betroffenen Personen dienen. Hierzu zählen die Einleitung von Abmahnverfahren, die Beantragung einstweiliger Verfügungen oder die Erhebung einer Klage zur Unterlassung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in vollem gesetzlich zulässigem Umfang. Alle rechtlichen Kosten und Aufwendungen, die aus der Durchsetzung der Schutzmaßnahmen entstehen, können dem Videografen/Fotografen im Rahmen des geltenden Rechts in Rechnung gestellt werden.