Bitte loggen Sie sich unter http://ev.tanzsport-portal.de in das ESV-Portal ein und nehmen die Meldung bis spätestens 28. Februar 2025 vor (zusätzlich zur Meldung an den LSB). Danach wird das Portal geschlossen.
Bei nicht rechtzeitiger bzw. Nichtabgabe der Meldung ist der Schatzmeister des DTV berechtigt ist, eine Schätzung vorzunehmen (§1 Abs. 4.4 der Finanzordnung).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Elke Hirsch E-Mail: hirsch@tanzsport.de